Traditioneller Biergarten – Die Grundregeln

Der Biergarten bezeichnet ursprünglich den Ausschank des Bieres direkt aus dem Bierkeller ohne Krugrecht. Diese Biergärten befanden sich anliegend an den Bierkellern und wurden erstmals um 1812 Isarkreis und dann in Oberbayern zugelassen.

Was einen traditionelle Biergarten auszeichnet

Nach der Bayerischen Biergartenverordnung“ vom 1. Mai 1999 gibt es rechtliche Vorschriften wann einun Biergarten ein Biergarten ist. Ein traditioneller Biergarten sollte jedoch im Idealfall die folgenden Kriterien erfüllen.

  • Eine mitgebrachte Brotzeit darf verzehrt werden
  • Bepflanzung von großen Bäumen damit man im Schatten sitzen kann
  • Eine Kiesfläche und Holzgarnituren sollten vorhanden sein.
  • Selbstbedienungsbereich

Es gibt wichtige Grundregeln, die jeder Biergartenbetreiber einzuhalten hat.

 

Es fängt schon vor der eigentlichen Eröffnung an, wenn man sich um die ganzen Formalitäten kümmern muss. Die wichtigste Grundregel ist, dass man eine entsprechende Konzession hat, um überhaupt ein Lokal eröffnen zu dürfen; eine Konzession bekommt man bei der zuständigen Stadt ausgestellt, sie kostet aber einige tausend Euro. Bevor jemand eine Konzession erhält werden zunächst bestimmt Grundsätze, die ausschlaggebend sind, überprüft. So ist es jemandem untersagt, eine Gaststätte zu eröffnen, der keinerlei Grundkenntnisse im Lebensmittelrecht vorzuweisen hat oder einen Vertreter benennen kann, der entsprechende Erfahrungen hat. Eine Bescheinigung der Industrie und Handelskammer ist hier zwingend erforderlich.

Lärmschutz im Biergarten

Eine weitere Grundregel ist, die Anerkennung der Auflagen und Bedingungen, die eine Konzession mit sich ziehen, so zum Beispiel der Vermerk des Lärmschutzes, der besonders für Biergartenbetreiber immer wieder eine wichtige Grundregel zum Erhalt des Geschäftes ist. Denn nur, wenn die Lärmbelästigung durch die Besucher des Biergartens im erträglichen Rahmen sich befindet, wird dem Inhaber die Konzession nicht entzogen.

Sollten sich aber die Anzeigen wegen nächtlicher Ruhestörung aber wiederholen, wird das Ordnungsamt einschreiten, und dem Biergartenbesitzer die Konzession für den Betrieb des Biergartens entziehen; es ist nicht gleich die ganze Konzession für das Lokal entzogen, nur allein für den Biergarten.

Des Weiteren müssen sich der Geschäftsinhaber und seine Vertreter zu den allgemein bekannten Gaststätten Verordnungen auseinander setzen. Hierin sind alle Grundregeln, die es gibt noch einmal aufgelistet. So auch, dass der Ausschank an Jugendliche unter 16 Jahren nicht erlaubt ist, bei stärkeren alkoholischen Getränken auch unter 18 Jahren verboten ist.

Regeln auch für die Biergarten Besucher

Auch bei dem Ausgeben von Essen, gibt es bestimmte Grundregeln, die auch für Biergartenbetreiber einzuhalten sind. Es wird nicht nach normaler Gastronomie und nach einem Biergarten unterschieden.

Auf Kontrollen, die die Einhaltung dieser Grundsätze prüft, muss sich jeder Biergartenbetreiber einstellen.

Auch Besucher eines Biergartens müssen sich an bestimmte Grundregeln halten. Ein Biergarten ist auch ein Gastronomiebetrieb, der zwar etwas lockerer ist, aber auch hier gelten die gleichen Pflichten, wie bei jedem anderen Besuch eines Lokals. Nicht nur, dass man sich dementsprechend verhält, man sollte auch laute Lärmbelästigung vermeiden. Da das Konsequenzen für den Betreiber hat.

Also Hand aufs Herz, wer hat sich schon mal, wenn er seine müden Beine nach getanem Tageswerk unter einen Tisch in seinem Lieblingsbiergarten steckt, gefragt, wer hat´s erfunden? Sicherlich kaum einer, und das ist unfair gegenüber uns Bayern, denn wir haben ihn erfunden, den Biergarten. Zwar gibt es immer wieder Nörgler, die das bezweifeln, aber wer außer uns sollte denn auf so eine Idee kommen? 

Früher war die Zeit des Bierbrauens begrenzt

 

Es gab Zeiten, da war das Brauen von Bier, aufgrund sommerlicher Brandgefahr, auf die Monate von September bis April beschränkt. Das wurde im Jahr 1539 per Dekret festgelegt und die Brauer waren gezwungen, ihr Bier stärker zu brauen damit es für die Sommermonate haltbarer wurde. In der Nähe der Brauerei wurden spezielle Bierkeller gebaut und über diesen pflanzte man Schatten spendende Bäume, in der Regel Kastanien, damit die Keller dadurch kühl blieben. Natürlich wurde ab sofort und vor Ort auch das frische Bier ausgeschenkt, man stellte Tische und Bänke auf und das Beste je gelaufene Geschäft nahm seinen Anfang und ist aus der deutschen Kultur nicht mehr wegzudenken, danke Bayern!

Aber ganz so konfliktfrei ging das Ganze dann doch nicht vonstatten, denn die Bürger strömten in unendlichen Scharen zu den Bierkellern und tranken nicht nur das köstliche Bier in Massen aus Maßkrügen, sondern bedienten sich auch der reichlichen Speiseangebote. Das trieb nun die Wirte der Wirtschaften auf die Palme, denn sie fürchteten um ihren Kundschaft und damit um den Umsatz, sodass König Ludwig I. ein Einsehen hatte und den Verkauf von Speisen in den Biergärten verbot. Da nun das Biertrinken hungrig machte, war der Gast gezwungen, sein Essen, also die Brotzeit, selber mitzubringen, was sich zu einer bis heute anhaltenden Tradition entwickelte. Und so können in den bayerischen Biergärten immer wieder Menschen beobachtet werden, die mit prall gefüllten Körben ankommen, welche Schwarzbrot, Brezen, Rettiche, Leber- und anderen Käse sowie verschiedene Salatsorten, Kerzen für die Dämmerzeit und Schnupftabak beinhalten. Mit eigens dafür vorgesehenen rot-weiß karierten (nicht weiß-blauen Rauten) Deckchen, Holzbrettchen und scharfen Messern wird der Tisch eingedeckt und die Gaudi kann beginnen.

Im Biergarten zählt nicht das Äußere

 

Biergärten haben sich zu sozialen und kommunikationsfördernden Einrichtungen entwickelt und werden auch deshalb so gern angenommen. Es ist also egal ob der Tischnachbar einen Nadelstreifenanzug trägt oder mit einem Blaumann bekleidet ist, ob die Nachbarin ein Dirndl trägt oder ihre knappen Jeans zur Schau stellt, hier ist jeder gern gesehen und darf sich auch so benehmen. Der Genuss im Freien und in Geselligkeit zusammenzusitzen, wirkt der Vereinsamung entgegen und fördert den Gemeinschaftssinn und auch dafür wird uns immer recht herzlich gedankt.

Woran erkennt man einen echten bayrischen Biergarten?

Natürlich daran, dass es so richtig bayerisch hergeht. Angefangen von den Fahnen und der Tischbedeckung, die im traditionellen Blau-Weiß gehalten werden sollte, und den dazu passenden Tischaccessoires. Man erkennt einen bayerischen Biergarten auch häufig daran, dass ein Maibaum genau in der Mitte ist, und man sofort erkennt, wo man sich in Bayern aufhält.

Achten sie auf die Brauerei Fahne

Dazu ist es typisch für einen bayerischen Biergarten, dass man die Fahne der Brauerei sofort wieder erkennt, sodass man genau sieht, welches Bier hier ausgeschenkt wird. Häufig wird der Biergarten von der Brauerei finanziell unterstützt, und die machen dann im Gegenzug Werbung in dem Biergarten.

Einen Biergarten der typisch ist für Bayern hat außerdem sehr viele Holzbänke, die quasi schon ein Muss sind. Gute Biergärten haben sowohl draußen als auch drinnen viel Plätze und man kann je nach dem Wetter wählen, wo man Platz nimmt. Ein traditioneller Biergarten in München ist außerdem erkennbar, wenn die Bedienung sich in Dirndl kleidet und sehr viel Ausschnitt zeigt. Das verleitet die Männer dazu, mehr Bier zu trinken, und die Atmosphäre steigt so richtig an. Viele der Bedienungen müssen weiblich sein, da männliche Bedienungen einfach nicht typisch wären. Einen bayerischen Biergarten erkennt man außerdem an den festlichen Bekleidungen der gesamten Bediensteten, die sich meist in bayerischer Kluft zeigen.