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Fotoverbot auf dem Oktoberfest 2009

Auf dem Oktoberfest 2009 hat die Pächterfamilie Steinberg für das Hofbräu-Zelt eine Pressezensur verhängt. Die Bildjournalisten mussten vorher Klauseln unterschreiben und erklären, dass sie keine „Aufnahmen von Personen in unvollständiger oder unangemessener Kleidung“ machen würden. Der Zeltbetreiber will dadurch im Auftrag von Sittlichkeit und Jugendschutz sein Hausrecht wahrnehmen und die Persönlichkeitsrechte der Gäste schützen. Auch sind im Hofbräu-Zelt „Aufnahmen von unter Alkohol stehenden Personen, einzeln oder in Gruppen“ grundsätzlich nicht gestattet. Erst nach dem Unterschreiben dieser Klauseln bekamen die Journalisten eine Drehgenehmigung oder Akkreditierung.

Der Bayerische Journalistenverband war deshalb verständlicherweise über diese Zensur erbost. Dass das Oktoberfeld „nicht nur heile Welt“ ist, ist allseits bekannt. Medienrechtler sehen das Foto- und Filmverbot auf der Wiesn (Oktoberfest) auch kritisch. Wer Journalisten in sein Bierzelt lässt, müsse diese auch frei berichten lassen. Nicht das Hausrecht, sondern allein das Presserecht regle, welche Bilder erlaubt sind und welche nicht.

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